Ihr kennt’s – es war irgendwas, z.B. ein reklamierter Artikel oder ein gekündigtes Abo oder eine Kostenfalle im Internet. Ihr denkt, es ist alles geklärt, aber da kommt ein Brief vom Anwalt oder vom Inkasso, mit einer Rechnung einschließlich Anwaltskosten. Ihr lest, staunt und schreibt zurück: Aber es war doch so und so… Und es beginnt ein endloses Hin- und Her-Geschreibe, in dem der Gegner eure Einwände einfach ignoriert.
Die absolute Regel Nummer Eins des Law Juggling: Diskutiert nicht mit Anwälten! Ein völlig sinnloses Unterfangen! In den seltensten Fällen wird der Anwalt etwas auf fremde Argumente geben. Schon gar nicht einer vom Inkasso. Ihr solltet anders vorgehen.
Einem Anwalt gegenüber sollte man sich in ZWEI Fällen äußern.
1) Man ist eindeutig im Unrecht und weiß, dass der Anwalt einen zu Recht anschreibt.
2) Man ist eindeutig im Recht und kann die Angelegenheit mit der Vorlage eines Dokuments ein für alle Mal aus der Welt schaffen.
Was tun, wenn man eindeutig im Unrecht ist? Es gibt zwei Möglichkeiten.
1) Der Aufforderung des Anwalts Folge leisten und zahlen.
2) Dem Anwalt einen Vergleich anbieten.
Was sinnvoller ist, liegt auf der Hand. Bevor ihr euch sofort geschlagen gebt – bemüht euch um Schadensbegrenzung. Macht einen vernünftigen Vergleichsvorschlag, z.B. 2/3 der Forderung. In Streitigkeiten über Rechnungen geht es „nur“ um Geld, das ist nicht so existentiell wie etwa der Verlust der Freiheit oder der Erlaubnis einer Berufsausübung. Deshalb kommen sich die Parteien regelmäßig entgegen, selbst wenn sie sich im Recht sehen, um die Angelegenheit schnell einem friedlichen Ende zuzuführen. Erst recht, wenn die Sache nicht ganz eindeutig ist und mit einem Vergleich ein langer Rechtsstreit vermieden werden kann. Also – macht dem Gegner ein Angebot.
Was tun, wenn man eindeutig im Recht ist und die Sache schnell aus der Welt schaffen kann?
Das ist z.B. der Fall, wenn man von euch einen Betrag fordert, den ihr schon bezahlt habt – und euch eine Quittung über die Zahlung vorliegt. Oder wenn jemand einen Zeitraum für Dienstleistungen abrechnet, etwa bei einem Handy-Vertrag, zu dem ihr bereits gekündigt habt – und ihr habt die entsprechende Kündigungsbestätigung.
Es passiert überraschend häufig, dass Anwälte oder Inkasso in solchen Fällen trotz besseren Wissens Rechnungen versenden. Denn sehr häufig verlieren die Leute ihre Quittungen und Kündigungsbestätigungen.
In so einem Fall macht ihr folgendes:
Antwortet EINMAL, ein EINZIGES Mal, in 2-3 kurzen Sätzen. Verschwendet keine Zeit und Kraft auf die Sache. Sagt ausdrücklich, dass ihr die Forderung bestreitet oder bereits beglichen habt. Legt eine einfache Kopie eures entlastenden Dokuments (Quittung, Kündigungsbestätigung etc.) bei. Und ab die Post.
Ein guter Anwalt wird sich daraufhin nicht mehr melden. Ganz anders Inkasso. Die werden euch so lange mit Schreiben bombardieren bis ihr nicht wisst, wo euch der Kopf steht. Eine Professorin zitierte mal ein Inkasso-Unternehmen: „Die besten Aussichten hat man bei jungen und älteren Leuten. Junge Leute sind gut. Die sind irgendwann zermürbt und zahlen. Ältere Leute kennen sich oft nicht aus, bekommen Angst und zahlen ebenfalls. Nur Leute im mittleren Alter sind wirklich stur.“
Lasst sowas nicht zu. Kommt auf euer eindeutiges Schreiben wieder ein Brief, der eure Einwände ignoriert – ab in die Tonne damit. Ok, ab in die Unterlagen, solange bis der Fall aus der Welt ist, aber bitte in die unterste und hinterste Schublade. Verschwendet auf so etwas keine Zeit und Kraft.
Was tun, wenn ihr nicht genau wisst, ob ihr im Recht seid?
Dann gibt es drei Möglichkeiten.
1) Zu einem Anwalt gehen und sich nach der Rechtslage erkundigen. Das solltet ihr machen, wenn die Sache kompliziert, aber auch wichtig ist, z.B. weil es um eine größere Summe geht.
2) Dem Gegner einen Vergleich anbieten, z.B. 1/3 des Betrages, auf die Gefahr hin, dass ihr zahlt, ohne zahlen zu müssen. Das solltet ihr machen, wenn eure Zweifel gewichtig sind, aber der Vergleich nicht weh tut, z.B. weil es um eine kleinere Summe geht.
3) Es darauf ankommen lassen und einfach nicht reagieren. Wie gesagt, bringt Argumentation in der Regel nichts, wenn ihr nicht zugleich ein Dokument vorlegen könnt, das die Sache im Keim erstickt. Dann spart lieber Zeit und Kraft und ignoriert die Post.
Wenn euer Gegner weiß, dass er im Unrecht ist, wird er euch nicht verklagen. Inkassobüros werden euch dann außergerichtlich bombardieren und es irgendwann sein lassen, wenn ihr nicht reagiert.
Wann müsst ihr hellhörig und aktiv werden?
1) Wenn ein Mahnbescheid kommt.
Einen Mahnbescheid versendet das Gericht auf Antrag eures Gegners, und zwar OHNE inhaltliche Prüfung. Kommt also ein Mahnbescheid, dann wisst ihr: es bedeutet NICHT, dass ein Gericht eurem Gegner schon etwas zugesprochen hat! Das Mahnverfahren ist kein Ersatz für ein normales Gerichtsverfahren, in dem sich ein Richter die Sache genau ansieht.
Kommt ein Mahnbescheid – dann legt Widerspruch ein! Der Widerspruch ist SEHR WICHTIG, sonst bekommt der Gegner ohne ein normales Gerichtsverfahren das Recht, gegen euch zu vollstrecken. Für den Widerspruch habt ihr mindestens zwei Wochen Zeit. Auch danach könnt ihr noch Glück haben und rechtzeitig widersprechen, wenn das Gericht noch keinen Vollstreckungsbescheid erlassen hat, aber lasst es nicht darauf ankommen und widersprecht innerhalb von zwei Wochen. Das Widerspruchsformular ist dem Mahnbescheid beigefügt.
2) Wenn eine Klageschrift kommt.
Kommt eine Klageschrift – dann meint euer Gegner es ernst. Dann wähnt er sich im Recht.
Auf eine Klageschrift müsst ihr innerhalb von zwei Wochen dem Gericht mitteilen, dass ihr euch verteidigen wollt. Nach diesen zwei Wochen habt ihr noch weitere zwei Wochen Zeit, um eure Einwände vorzubringen – und dann bitte alle, die ihr habt! Nichts vergessen! Kommt die Ladung vom Landgericht, dann müsst ihr euch einen Anwalt nehmen, und zwar schnellstmöglich. Nicht erst dem Gericht antworten und dann zum Anwalt, sondern sofort zum Anwalt: er antwortet selber dem Gericht. Zum Amtsgericht könnt ihr ohne Anwalt; in komplizierteren Fällen ist ein Anwalt sinnvoll, aber keine Pflicht.
Fehlt das Geld für einen Anwalt – beantragt ihr beim Gericht Beratungshilfe. Gewinnt ihr den Prozess – trägt der Gegner die Kosten.
Sooo, das sollte für’s Erste reichen… Ab heute bleibt ihr bei bösen Briefen cool und souverän 🙂
Bis zum nächsten Mal!
Eure Julia
Sehr informativ!
Heißen Dank
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Gut erklärt!
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Hat dies auf Sekandar's Reise Blog rebloggt und kommentierte:
Sehr informativ!
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