Weiter geht’s – Das Duell vor dem Zivilgericht

Soooo, weiter geht’s.

Hin und wieder kommt es ja schonmal vor, dass man wegen einer privatrechtlichen Streitigkeit zum Gericht muss. Manchmal will man es alleine klären, ohne Anwalt. Um Anwaltskosten zu sparen, aber auch weil man es sich eben zutraut. Das geht grundsätzlich, aber vor dem Zivilgericht muss man ein paar Dinge beachten.

 

Vor welches Gericht darf ich ohne Anwalt?

Die wichtigsten Gerichte sind zunächst einmal das Amtsgericht und das Landgericht. Vor dem AMTSGERICHT braucht man keinen Anwalt. Amtsgerichte sind für „kleinere“ Sachen zuständig. Das sind Sachen, bei welchen es um nicht mehr als 5.000 Euro geht. Außerdem sind die Amtsgerichte für alle Mietsachen zuständig – egal um wieviel Geld es geht.

Also, wenn ihr vor einem Amtsgericht verklagt werdet oder jemanden auf einen Betrag von nicht mehr als 5.000 Euro oder wegen einer Mietangelegenheit verklagen wollt – dann könnt ihr auf einen Anwalt verzichten. Das solltet ihr natürlich nur machen, wenn die Sache nicht zu kompliziert ist.

 

Bin ich ohne Anwalt auf mich allein gestellt?

Auch ohne Anwalt seid ihr NICHT GANZ auf euch allein gestellt. Zwei Dinge helfen euch auf eurem Weg durch den Prozess.

1) Die Hinweispflicht des Richters

Der Richter ist verpflichtet, euch einen Hinweis zu geben, wenn ihr offensichtlich etwas vergessen oder übersehen habt. Er muss darauf hinwirken, dass ihr vollständig und rechtzeitig schildert, worum es geht, die nötigen Anträge stellt und die Beweismittel bezeichnet. Er muss euch auch jederzeit sagen, wie er die Dinge rechtlich sieht, damit ihr entsprechend reagieren könnt.

Was ein Richter nicht darf, ist Partei zu ergreifen. Er darf euch nicht zu den rechtlichen Möglichkeiten beraten, die über die neutrale Prozessführung hinaus gehen. Zum Beispiel wird der Richter euch nicht auf die Verjährung hinweisen oder auf schlaue juristische Möglichkeiten, Prozesskosten zu vermeiden oder versäumtes Vorbringen nachzuholen.

2) Auslegung der Anträge

Eure Anträge wird der Richter so zu verstehen versuchen wie ihr sie meint. Wenn ihr euch juristisch inkorrekt ausgedrückt habt, wird der Richter euer Anliegen richtig zu deuten wissen. Notfalls fragt er nach oder gibt die entsprechenden Hinweise.

Ihr solltet in den Antrag aber alles aufnehmen, was euch wichtig ist. Der Richter wird euch nichts in den Mund legen, was ihr nicht irgendwie angedeutet habt. Er darf, wie gesagt, keine Partei ergreifen.

3) Traut euch, zu fragen!

Traut euch jederzeit, Fragen an den Richter zu stellen. Wenn eine Frage zu weit geht und der Richter sie nicht beantworten darf, wird er das sagen. Fragt lieber zu viel als zu wenig.

 

Fallstricke

Die wichtigsten Fallstricke vor dem Zivilgericht sind der Verhandlungsgrundsatz und die Präklusion des Vorbringens.

1) Verhandlungsgrundsatz

Wie gesagt, darf der Richter keine Partei ergreifen. Er darf auch keine Dinge von sich aus recherchieren. Er darf nur berücksichtigen, was die Parteien ihm sagen. Selbst wenn der Richter mehr weiß als die Parteien, darf er seine zusätzlichen Informationen nicht verwenden, wenn die Parteien sie nicht selbst vorbringen.

Der Zivilprozess ist sehr eigenverantwortlich. Er ist wie ein Duell zwischen zwei Parteien. Der Richter ist nur ein neutraler Schiedsrichter, der das Duell begleitet, führt, auf Formalitäten achtet und am Ende entscheidet, wer gewonnen hat. Nur bei Formalitäten darf – und muss – er helfen.

Tragt deshalb alle Tatsachen vor, die euch wichtig sind. Wenn ihr wollt, dass der Richter etwas bestimmtes tut – stellt einen Antrag. Wenn ihr eine Tatsache bewiesen haben wollt – stellt einen Beweisantrag. Wartet nicht, bis der Richter von sich aus handelt, ermittelt, recherchiert oder urteilt. Macht so viel wie möglich selbst und macht lieber zu viel als zu wenig.

Fragt aber ruhig den Richter, ob er noch etwas wissen muss, ob ihr etwas offensichtlich vergessen oder übersehen habt. Fragt, ob euer Antrag korrekt formuliert ist. Fragt, ob das Beweismittel rechtlich korrekt bezeichnet ist. Diese Fragen verletzen die Neutralitätspflicht des Richters nicht, er wird euch weiterhelfen.

2) Präklusion

Tragt alle wichtigen Tatsachen sofort vor, sobald sie euch bekannt werden. Verspätetes Vorbringen „präkludiert“, kann also nicht mehr berücksichtigt werden. Die Zeitpunkte der Präklusion und die Regelungen dazu sind sehr komplex, darüber könnte man einen eigenen Beitrag schreiben. Solange ihr aber so schnell wie möglich handelt und nichts auf die lange Bank schiebt, könnt ihr nichts falsch machen.

Achtet auf die Fristen, die euch der Richter setzt. Will er eine schriftliche Stellungnahme innerhalb eines bestimmten Zeitraums, z.B. innerhalb von zwei Wochen – seid pünktlich und haltet den Zeitrahmen ein. Nennt er euch in der gerichtlichen Verhandlung eine Frist – haltet euch dran. Haltet alle Fristen ein. Fragt im Zweifel nach, wie lange ihr Zeit habt für eine Stellungnahme. Erfahrt ihr etwas neues, dann teilt es dem Richter so schnell wie möglich mit.

 

Beweisanträge

Wenn ihr etwas beweisen wollt, dann müsst ihr einen Beweisantrag stellen und das richtige Beweismittel in die gerichtliche Verhandlung einführen. Kopien der Schriftstücke, die Klageschriften oder Stellungnahmen beigefügt werden und in den Akten enthalten sind, reichen zum Beweis noch nicht aus. Man muss auch das Originalschriftstück in der gerichtlichen Verhandlung vorlegen. Auch Fotos, z.B. von Örtlichkeiten oder Sachen, reichen nicht immer aus, stattdessen ist meistens die Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit oder der Sache erforderlich.

Wenn ihr also etwas beweisen wollt, stellt ihr einen Beweisantrag, benennt ein Beweismittel und stellt dem Richter das Beweismittel, wenn nötig, zur Verfügung.

Der Beweisantrag besteht aus drei Dingen: der Antrag selbst, Beweisthema und Beweismittel.

1) Beweisantrag

Es ist wichtig, dass ihr die Erhebung eines Beweises selber beantragt. Wie gesagt, wird der Richter nur das recherchieren, was ihr recherchiert haben wollt. Er wird nicht von sich aus Beweis erheben.

Euer Ausgangsspruch ist also: „Ich beantrage, Beweis zu erheben.“

2) Beweisthema

Beweisthema ist die Tatsache, die ihr beweisen wollt. Z.B. die Beschädigung einer Sache, die Verletzung der Gesundheit, eine bestimmte Äußerung, eine Täuschung, ein Versprechen, ein Vertrag.

Ihr sagt also: „Ich beantrage, darüber Beweis zu erheben, dass…“ Und benennt die Tatsache.

3) Beweismittel

Beweismittel ist eines der 5 formellen Beweismittel, die vor dem Zivilgericht möglich sind. Das sind:

1. Urkunden

2. Augenschein

3. Zeugen

4. Sachverständige

5. Parteivernehmung

Urkunden sind Schriftstücke, z.B. schriftliche Verträge, behördliche Stellungnahmen, Gutachten, aber auch ganz informeller Schriftwechsel. Urkunden sind das richtige Beweismittel, wenn etwas durch den schriftlichen Inhalt bewiesen werden kann. Das ist z.B. der Fall bei einem Vertrag.

Augenschein betrifft Objekte, z.B. Örtlichkeiten, Grundstücke, Häuser, Geräte, Fahrzeuge. Augenschein ist dann das richtige Beweismittel, wenn etwas einfach dadurch bewiesen werden kann, dass man sich das Objekt ansieht. Das ist z.B. der Fall, wenn festgestellt werden soll, dass eine Sache beschädigt wurde.

Zeugen kennen wir alle – beim Zeugenbeweis erzählen Menschen, was sie gesehen, gehört oder sonst wahrgenommen haben. Kläger und Beklagter dürfen keine Zeugen sein.

Sachverständige sind nur dann nötig, wenn nur eine besonders sachkundige Person zu einer Tatsache zuverlässige Informationen liefern kann. Sachverständige sind z.B. Ärzte, Ingenieure, Fachleute auf dem Bereich der Kunst usw..

Auf die Parteivernehmung als Beweismittel solltet ihr verzichten. Jede der Parteien kann als Partei vernommen werden, sowohl man selbst als auch der Gegner. Aber das Beweismittel hat nur ein sehr kleines Gewicht, weil die Parteien in der Regel nicht von dem abweichen werden, was sie bis dahin im Verfahren erzählt haben. Parteivernehmung wird deshalb nur dann beantragt, wenn man sonst gar kein Beweismittel zur Verfügung hat.

Nachdem ihr also beantragt habt, Beweis zu erheben, und die Beweistatsache benannt habt, sagt ihr:

„Zum Beweis dieser Tatsache…

a) lege ich die Urkunde XY vor.“ – Z.B. „die Vertragsurkunde vom 1.7.2014″.

b) beantrage ich, das Objekt XY in Augenschein zu nehmen.“ – Möglichst genau bezeichnen, z.B. „den VW Golf, Fahrzeug-Identifizierungsnummer…“

c) beantrage ich, XY als Zeugen zu vernehmen.“ – Name, Adresse des Zeugen.

d) beantrage ich, ein Sachverständigengutachten einzuholen.“ – Den Sachverständigen bestimmt dann der Richter.

e) beantrage ich, XY als Partei zu vernehmen.“ – Den Kläger oder den Beklagten.

Wenn ihr euch nicht sicher seid, welches Beweismittel das richtige ist – z.B. wie eine E-Mail, eine SMS, ein Foto usw. verwertet werden soll – dann fragt ruhig den Richter, er wird euch weiterhelfen. Drückt euch bei der Formulierung des Beweisantrags auch ruhig umgangssprachlich aus und bittet den Richter, euch bei der juristisch korrekten Formulierung zu helfen.

 

Sooo, das war’s für heute. Ihr seid jetzt gerüstet für eurer nächstes Duell vor dem Zivilgericht!

Bis zum nächsten Mal!

Eure Julia

 

4 Gedanken zu “Weiter geht’s – Das Duell vor dem Zivilgericht

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