Da bin ich wieder!
Ich dachte mir, ich poste mal hin und wieder ein paar interessante oder wichtige Rechtsnews. Ich halte mich kurz und poste jedesmal eine gute und eine schlechte Nachricht. Die schlechte Nachricht kommt zuerst, danach die gute. Ich mag es, wenn die Story ein Happy End hat 🙂
Hier die ersten News.
Die schlechte Nachricht: Die Mietpreisbremse wird eine Mogelpackung
Das Gesetz zur Mietpreisbremse hat 90% aller Hürden geschafft. Es soll Mitte 2015 in Kraft treten. Die Mietpreisbremse sieht folgendermaßen aus: In „wohnungsknappen Gebieten“ darf die Miete bei einer Neuvermietung nicht mehr als 10% über der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ liegen.
Leider ist in „wohnungsknappen Gebieten“ die „ortsübliche Vergleichsmiete“ jetzt schon so hoch, dass man die Mieten nur noch unter Schmerzen bezahlen kann. Und solange bei jeder Neuvermietung die Miete um 10% über das Ortsübliche erhöht werden darf, steigt auch der Mietspiegel. „Gebremst“ wird vielleicht ein wenig, wenn man davon ausgeht, dass die Mieten sonst noch schneller wachsen würden. Aber werden die Mieten dadurch bezahlbarer? Nein, sie werden weiterhin immer teurer, das geht nur etwas langsamer.
Und selbst von dieser minimalen Bremse sind zahlreiche Wohnungen ausgenommen. Ist die Wohnung z.B. jetzt schon weit über dem Mietspiegel vermietet, braucht der Vermieter beim nächsten Mal den Preis nicht zu reduzieren. Er darf vom Nachfolger genauso viel Miete verlangen wie vom Vormieter. Und für Neubauten, die Ende 2014 zum ersten Mal vermietet wurden, sowie für umfassend modernisierte Wohnungen gilt das Gesetz auch nicht.
Die gute Nachricht: Nie wieder Maklerprovision für Mieter
Der langerwartete Moment, in dem der Mieter keine Maklerprovision mehr zahlen muss, naht! In dem Gesetz zur Mietpreisbremse wird festgelegt, dass den Makler nun der Vermieter bezahlen muss. Das ist eine schöne, sinnvolle Regelung, auf die man anstoßen kann.
Geduld! Ich werde euch informieren, wenn das Gesetz in Kraft tritt. Ich tippe auf diesen Sommer.
Sehr interessant!
Bin auf die weitere Entwicklung gespannt!
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Gut, das ich damit nichts mehr zu tun hab…
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Kleines Update: Habe die Erklärung zur Mietpreisbremse etwas umformuliert. Sie war vorher missverständlich. Korrekt ist: Die Miete darf bei einer Neuvermietung nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
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Sehr interessant! Weiter so!!!
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Ob die gute Nachricht wirklich so gut ist…wenn der Vermieter nun seinen Mietvertrag mit diversen neuen Klauseln ausschmückt? Beispiele – wenn vor Frist ausziehen, dann…kostet extra. Man bekommt nur dann die Wohnung, wenn…na ja, man sucht sich eben seine Mieter aus;-) Etwas höhere Ablösen von diversen Einbauten usw. Man (Vermieter) wird doch sicher genug Fantasie haben, um o.g. Defizit aus den Maklerkosten „auszugleichen“.
Aber ansonsten, sag ich jetzt nur…warten wird es doch einfach mal ab 😀
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Das stimmt, der Vermieter kann natürlich versuchen, kreativ zu werden, aaaber… sooo einfach hat er es auch wieder nicht. Der Mietvertrag ist ja in der Regel vorformuliert = allgemeine Geschäftsbedingungen. Da darf er nicht alles reinpacken, was er will. Vor allem Klauseln wie versteckte Kosten etc., die wären unwirksam. Und dann gibt es noch die normalen mietrechtilchen Klauseln zum Mieterschutz, von denen in keinem Fall zu Ungunsten des Mieters abgewichen werden darf. Der Mieter selber hat auch ziemlich viele Möglichkeiten. Da schreib ich demnächst mal einen Beitrag zu :))
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