Guten Abend!
Mein Vater zerbrach sich letztens den Kopf darüber, wie er eine alte Waschmaschine loswerden soll. Er war gar nicht erfreut darüber, dass er für die Entsorgung des guten Stücks zahlen muss. Dabei hätte er das Problem gar nicht gehabt, wenn der Gesetzgeber sich pflichtbewusst verhalten hätte…
Die gute Nachricht
Das europäische Recht sieht schon seit Jahren die Möglichkeit kostenloser Entsorgung von Elektrogeräten vor. Verbraucher sollen alte Elektrogeräte, wie Fernseher, Kühlschränke, Waschmaschinen, kostenlos in jedem größeren Geschäft abgeben können. Das besagt eine EU-Richtlinie und wenn es danach ginge, dann hätten wir diese Möglichkeit schon seit Valentinstag 2014.
Die schlechte Nachricht
Eine EU-Richtlinie selbst kann noch gar nichts. Sie richtet sich nicht an Menschen, sondern an Staaten. Die europäischen Mitgliedstaaten müssen eine Richtlinie in nationales Recht umsetzen, also Gesetze erlassen, die inhaltlich der Richtlinie entsprechen, und diese Gesetze gelten dann erst für Menschen.
Die Elektroschrott-Richtlinie hat Deutschland nun immer noch nicht umgesetzt, obwohl es schon seit über einem Jahr damit in Verzug ist.
Die gute Nachricht
Die Europäische Kommission hatte die Warterei schließlich satt und beantragte beim Europäischen Gerichtshof, gegen Deutschland ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von über 200.000 Euro zu verhängen, solange bis Deutschland die Elektroschrott-Richtlinie umsetzt.
Ein Silberstreifen am Horizont! Es ist davon auszugehen, dass Deutschland das langerwartete Gesetz nun bald erlässt.
Hoffentlich beeilt Deutschland sich, dann kann mein Vater die Waschmaschine doch noch kostenlos entsorgen. Er hat das Ding nämlich immer noch…
Bis später!
Eure Julia