Good news, bad news: Lebensmittel

Ihr geht einkaufen, seht eine schöne Teepackung, hmm, Himbeere und Vanille, was für eine originelle Mischung für einen Tee, das probier ich mal… Und gleichzeitig verdirbt euch der Gedanke den Appetit: Seit wann steht auf der Verpackung, was tatsächlich drin ist?..

 

Die gute Nachricht

Es ist damit zu rechnen, dass Angaben auf Lebensmittelverpackungen demnächst ehrlicher werden. Der EuGH hat darauf hingewiesen, dass es nicht ausreicht, die Zusammensetzung eines Lebensmittels nur in der Zutatenliste korrekt anzugeben. Auch die werbenden Angaben auf der Verpackung, wie z.B. der Name des Produkts und die Abbildungen, dürfen nicht irreführend sein.

In dem Verfahren ging es um einen Himbeer-Vanille-Tee von Teekanne. Der Tee trug den Namen „Himbeer-Vanille-Abenteuer“ und hatte Himbeeren und Vanilleblüten auf der Verpackung. In dem Tee waren allerdings weder Himbeere noch Vanille drin und auch keine natürlichen Aromen davon. Die tatsächliche Zusammensetzung konnte man nur herausfinden, wenn man die Zutatenliste las.

Der EuGH hat entschieden, dass die Verpackung so gestaltet sein muss, dass ein Durchschnittsverbraucher in etwa weiß, woran er ist, auch ohne die Zutatenliste studiert zu haben. Himbeere und Vanille gehören demnach nur auf eine Verpackung, wo Himbeere und Vanille tatsächlich drin sind, es sei denn, es ist deutlich erkennbar, dass das Produkt trotz Name und Bildern aus etwas anderem besteht. In Teekannes Fall würde das wohl darauf hinaus laufen, Himbeere und Vanille entweder komplett von der Verpackung zu verbannen – oder besonders appetitlich deutlich zu machen, dass Himbeere und Vanille z.B. nur in chemischer Form in dem Tee enthalten sind.

Ich persönlich finde die Entscheidung sinnvoll. Jeder kleine Schritt, den Märchen auf den Lebensmittelverpackungen entgegenzuwirken, ist eine gute Sache.

 

Die schlechte Nachricht

Man kann es mit dem Verbraucherschutz im Lebensmittelrecht natürlich auch übertreiben. Das Verwaltungsgericht Berlin hat letztens geurteilt, dass Fleisch- und Wurstverkäufer keine dunkle Arbeitskleidung tragen dürfen, weil man darauf den Schmutz später entdeckt als auf heller. Vielleicht bin ich nicht feinfühlig genug, um die Entscheidung des Verwaltungsgerichts gebührend zu würdigen, aber meine persönliche Ansicht ist, dass sich der Justizapparat dieses Verfahren hätte sparen können…

 

Wer sich vertiefen möchte – hier die Urteile.

EuGH zu Lebensmittelverpackungen: EuGH, Urteil vom 04.06.2015 – C-195/14.

Verwaltungsgericht Berlin zur Arbeitskleidung der Fleisch- und Wurstverkäufer: VG Berlin, Urteil vom 24.03.2015 – VG 14 K 344.11; VG 14 K 150.12.

 

Guten Appetit und bis zum nächsten Mal!

Eure Julia

 

2 Gedanken zu “Good news, bad news: Lebensmittel

  1. Also wo ein Weg ist… findet sich doch sicher auch immer noch ein Umweg…sprach der Webeprofi und erfand gleich ein paar neue Namen für Dinge die es noch nie gab und die eigentlich auch keiner braucht. Pech nur, wenn er zu nah an der Realität war bzw. diese nutzte. Dann trifft ihn ein Gericht, wie im o.g. erfahren. Suggerieren geht doch besser – hätten sie diesen Fruchttee doch „Omas schnuckeligen Weihnachtstraum“ genannt. Keiner weiß was drinn ist, aber Oma trinkt ihn 😉

    Gefällt 1 Person

    • Das stimmt natürlich – auf jeden Schachzug der Rechtsprechung folgt ein Schachzug der Wirtschaft :)) Wär sonst auch langweilig 😀
      Aaaaber ich muss sagen… In „Omas schnuckeligem Weihnachtstraum“ hätte ich wohl auch keine Himbeeren vermutet, die da nicht drin sind xD

      Gefällt 1 Person

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s