Ein bisschen was strafrechtliches!
Was hat es eigentlich mit der Notwehr auf sich? Scheinbar weiß jeder Bescheid: Wenn mich jemand angreift, darf ich mich wehren. Trotzdem hat der eine oder andere eine Hemmung davor. „Was, wenn ich übertreibe? Was, wenn ich meinen Angreifer töte? Am Ende habe ich mich selber strafbar gemacht.“
Notwehr – ein mächtiges Instrument!
Tatsächlich kann man bei der Notwehr nicht so schnell etwas falsch machen. Die Notwehr ist ein mächtiges Instrument. Greift euch jemand an, so dürft ihr euch fast um jeden Preis verteidigen.
Wann darf ich mich wehren?
Ihr dürft euch wehren, wenn euch jemand „gegenwärtig“ und „rechtswidrig“ angreift.
Gegenwärtig bedeutet: Der Angriff passiert gerade jetzt. Er hat nicht gestern stattgefunden und auch nicht vor ein paar Minuten und er findet auch nicht erst morgen oder in zwei Stunden statt. Es geschieht JETZT.
Rechtswidrig bedeutet: Der Angreifer verstößt gegen das Gesetz. Er wehrt sich nicht gegen euch, nachdem ihr zuerst zugeschlagen habt. Er versucht nicht, sein gerade entwendetes Eigentum zurückzuholen. Er handelt auch nicht innerhalb seiner hochheitlichen Befugnisse – wie z.B. ein Polizist, der euch verhaften möchte. Ihr habt es mit einem Straftäter zu tun, der gerade eine Straftat gegen euch begeht.
Wie darf ich mich wehren?
Ihr dürft euch mit allen Mitteln wehren, die geeignet sind, die Gefahr schnell und sicher zu beseitigen. Wenn ihr aber mehrere sichere Mittel habt – dann nehmt das mildeste!
Beispiel:
Jemand greift euch an. Zur Selbstverteidigung habt ihr eure bloßen Hände, einen schweren Stein und ein großes Messer. Ist der Angreifer schwach und unbewaffnet, dann sind alle drei Mittel gleich wirksam. Dann reicht es, wenn ihr den Angreifer mit euren bloßen Händen auf Abstand haltet. Ist der Angreifer nicht ganz so schwach, aber auch nicht besonders stark und auch unbewaffnet, dann solltet ihr immer noch nicht zum Messer greifen. Die bloßen Hände reichen vielleicht nicht aus, aber der Stein hilft euch weiter. Habt ihr es jedoch mit einem körperlich überlegenen Angreifer zu tun, dann dürft ihr das Messer benutzen, sofort und ohne schlechtes Gewissen. Ihr müsst nicht erst den Stein probieren, ihr müsst nicht riskieren, überwältigt zu werden.
Habt ihr zur Selbstverteidigung nur ein Messer parat und sonst nichts wirksames, dann dürft ihr das Messer ohne weiteres verwenden. Selbst wenn es auch ein Stein täte – ihr habt nunmal keinen Stein.
Ihr müsst nicht auf ein weniger sicheres Mittel zurückgreifen! Nur wenn mehrere Mittel gleich sicher sind, dann müsst ihr das mildeste nehmen.
Was, wenn ich übertreibe?
Notwehrsituationen können einen schonmal überfordern. Was ist, wenn ihr eine Situation nicht richtig einschätzt und überreagiert? Z.B. ist der Täter nicht besonders gefährlich, ihr stecht aber sofort auf ihn ein?
Ob ihr straflos bleibt, hängt vom Grund eurer Überreaktion ab. Zulässige Gründe sind: Verwirrung, Furcht und Schrecken. Unzulässig ist dagegen z.B. Wut.
Erschreckt euch der Täter also so sehr, dass ihr den Eindruck bekommt, er sei gefährlicher als er tatsächlich ist, oder seid ihr vor Überraschung so durcheinander, dass ihr nicht sofort klar denken könnt, dann bleibt ihr auch dann straflos, wenn ihr zu einem intensiveren Mittel greift als eigentlich erforderlich.
Was, wenn ich meinen Angreifer töte?
Ihr dürft die euch drohende Gefahr auch dann beseitigen, wenn ihr den Angreifer dadurch in Lebensgefahr bringt oder sogar tötet. Der Angreifer muss es nicht auf euer Leben abgesehen haben. Es reicht aus, wenn er euch „nur“ ausrauben wollte, wenn er euch „nur“ schlagen wollte oder wenn er „nur“ zu Zwecken des Diebstahls in euer Haus eingebrochen ist.
Natürlich müsst ihr euch trotzdem fragen, ob ein milderes Mittel zur Verfügung steht. Ist es ohne weiteres möglich, den Angreifer niederzuschlagen, dann solltet ihr ihn nicht erstechen.
Und könnt ihr den Einsatz eines besonders gefährlichen Verteidigungsmittels ohne Risiko erst androhen, dann solltet ihr es auch tun.
Muss ich erst versuchen, zu flüchten?
Ihr müsst nicht flüchten. Flucht ist kein Notwehrmittel. Ihr dürft euch standhaft verteidigen und zurückschlagen, auch dann, wenn Flucht theoretisch möglich wäre.
Ich liebe Strafrecht.
Eure Julia
Schlimm nur für die, die dann Beweise sichern und auswerten sollen, wennnnn…. Aber mit der subjektiven Einschätzung muss man eben leben. In den USA scheint es einfacher – da ist einer, ich fühle mich bedroht, Kanone raus und weg mit ihm. Ist ja schließlich mein Garten, wo er Äpfel stielt. 😉
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Im Zweifel war’s Notwehr, da muss der Angegriffene nix beweisen – jedenfalls in der Theorie… oder wenn der Richter seinen Job vernünftig macht 🙂
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Wie wird den vor Gericht bewertet, dass ich überhaupt ein Messer dabei hatte? Ist das nicht schon ein Verdacht und später eventuell auch eine Begründung dafür das ich schon im voraus und mit Vorsatz das Messer benutzen wollte.
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Moin.
Also allein davon, dass du ein Messer dabei hast, kann nicht auf irgendwelchen rechtswidrigen Vorsatz geschlossen werden. Es ist ja erlaubt, ein (normales) Messer zu besitzen und bei sich zu tragen, das kann man auch zu Zwecken der Selbstverteidigung tun.
Nur wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt, dass man das Messer gegen jemanden rechtswidrig einsetzen wollte, kann das als belastendes Indiz gewertet werden. Aber auch das alleine reicht nicht aus, der Person muss nachgewiesen werden, dass sie auch tatsächlich zuerst angegriffen hat.
Es gibt noch sowas wie Notwehrprovokation, aber sie hat sehr enge Grenzen, es reicht zB nicht aus, dass sich der Angegriffene den Angriff gewünscht oder sich sogar darauf vorbereitet hat.
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Das mit dem „mildesten Mittel“ ist auch immer ein Problem. Kann ich in so einer streßgeladenen und sicher auch unübersichtlichen Situation überhaupt noch beurteilen, was das „mildeste Mittel“ ist? Da gibt es etliche Faktoren die man im Falle eines Angriffes doch gar nicht mehr gründlich durchdenken kann.
Gut, daß es da noch die Regelung für den Notwehrexzess und vor allem den „entschuldigenden Notstand“ gibt, sonst wäre das Notwehrrecht nur ein Papiertiger.
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Riiiichtig, für solche Fälle gibt es den Notwehrexzess – wenn man aus Panik überreagiert, ist man straflos (y)
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Trotzdem – vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
So manche Fälle von Notwehr und Nothilfe haben den Helfenden in die Rolle des Täters gepresst. Das sind dann juristische Spitzfindigkeiten, die mit dem gewöhnlichen, bürgerlichen Rechtsempfinden nicht zu verstehen und auch schwer zu akzeptieren sind. Da tue ich mich auch sehr schwer, obwohl ich mich (gezwungenermaßen) ein bisschen tiefer ins Thema eingearbeitet habe.
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Auf jeden Fall sollte man die Instrumente kennen und nutzen, die man hat.
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