Panorama, Farbmarke, Framing – Eine Woche voller interessanter Nachrichten

Ein paar Neuigkeiten aus der EU und vom BGH…

 

Panoramafreiheit

Das Europäische Parlament hat mit großer Mehrheit gegen die Einschränkung der Panoramafreiheit gestimmt. Aufatmen!

Aber Achtung! Nicht überall sind die Zustände so rosig wie in Deutschland. In Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg und Griechenland darf die gewerbliche Verwendung von Aufnahmen diverser Sehenswürdigkeiten nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers erfolgen.

 

Farbmarke

Eine simple Farbe als Marke eintragen? Das wäre ja noch schöner… Stellt euch mal vor: Ihr sucht euch schöne Corporate Farben aus – und wumms! – habt ihr eine Klage am Hals, weil das schöne Dunkelblau schon Nivea gehört.

Eine Farbe, so der Bundesgerichtshof, darf nur als Marke eingetragen werden, wenn 50% des Publikums sie eindeutig einem bestimmten Produkt oder einem bestimmten Unternehmen zuordnen. Das heißt, jeder zweite müsste hinschauen und sagen: „Dieses Blau? Eindeutig Nivea!“

 

Framing

Verlinken und Einbetten von Videos, die auf fremden Websites gehostet sind, auf der eigenen Website ist unproblematisch, solange das Video auf der Website, von der es übernommen wurde, mit Zustimmung des Rechteinhabers veröffentlicht wurde. So der Bundesgerichtshof. Ob es nun speziell Framing ist oder eine andere, ähnliche Technik, dürfte rechtlich eigentlich egal sein.

Die Logik ist klar: Was öffentlich ist, kann durch das Hinzuholen weiterer Öffentlichkeit nicht noch öffentlicher werden. Die ursprüngliche Veröffentlichung muss aber rechtmäßig gewesen sein.

Nun weiß man natürlich nicht immer, ob für eine Veröffentlichung die Zustimmung des Rechteinhabers vorliegt. Was passiert, wenn man versehentlich etwas rechtswidrig veröffentlichtes in seine Website einbettet? Mit dieser Frage beschäftigt sich gerade der Europäische Gerichtshof. Die Entscheidung ist frühstens in einem Jahr zu erwarten…

 

7 Gedanken zu “Panorama, Farbmarke, Framing – Eine Woche voller interessanter Nachrichten

  1. @Farbmarke
    Errinnerst Du Dich vielleicht, als die deutschen Telekomiker die Farbe „Magenta“ als Marke eintragen lassen wollten und schon drauf und dran waren andere Firmen, die diese Farbe verwendeten, en bloc abzumahnen?

    Magenta ist eine von den 4 Grundfarben beim Tiefdruck und Offsetdruck. Man hat damals den Gedanken weitergesponnen und sich gefragt, was passiert wenn man kein Magenta mehr verwenden darf? (Sieht man ja schön, was passiert, wenn dem heimischen Farbdrucker das M vom CMYK ausgeht 😀 )

    Was das „Framing“ angeht, bin ich sehr auf den Ausgang gespannt. Ich habe einige Foren in denen Content von Drittanbietern per Frame oder anderen Techniken eingebunden werden. Mal sehen, ob der Sachverstand oder die Idiotie siegt.

    Gefällt 1 Person

    • Wenn der rechtmäßig ist, haben wir ja zumindest schon grünes Licht 👍
      Aber wär etwas lebensfremd, sich immer erst die Rechteübertragungsverträge vorlegen zu lassen, bevor man was teilt 😜

      Like

    • Vielleicht wir es auf sowas wie „offensichtlich rechtswidrig“ hinaus laufen
      Also verboten, etwas „offensichtlich“ rechtswidriges zu teilen

      Like

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s