Bei Reisen mit dem Fernbus ist Aufpassen angesagt! Steigt ihr in den falschen Bus – könnt ihr mitten auf der Strecke hinaus gebeten werden und auch die Kosten der Fahrt, die ihr verpasst habt, werden nicht erstattet. Gut, über dieses Urteil des Amtsgerichts München kann man streiten. Vor allem, da die betroffenen Reisenden ihr Ticket beim Einsteigen dem Busfahrer vorgelegt hatten. Trotzdem: Bei Verwechslungsgefahr lieber doppelt nachfragen und den Ticket genau studieren!