Drogen am Steuer: Gift für den Führerschein!

Huhu! Sorry für die längere Pause. Im September ging es drunter und drüber!

Jetzt geht es weiter – mit ein bisschen Straßenverkehrsrecht!

Zu schnell fahren, Vorfahrten nehmen, gegen Überhol- und Wendeverbote verstoßen, im absoluten Halteverbot parken… Geschenkt. Doch wem sein Führerschein lieb und teuer ist, der lässt die Finger vom Alkohol und erst recht von Drogen am Steuer.

 

Alarmstufe rot

Ein nüchterner Verkehrsrowdy kommt mit vielem durch. Mal wird er geblitzt, mal muss er ein paar Worte mit einer Verkehrskontrolle wechseln. Aber es muss schon einiges zusammenkommen, damit er wirkliche Schwierigkeiten bekommt. Selbst die Verkehrskontrolleure sind großzügig, wenn der Null-Promille-Schutzengel über einem schwebt.

Sobald Alkohol oder Drogen ins Spiel kommen… Alarmstufe rot!

 

Poker bei Verkehrskontrolle

Nun ist es passiert: Ihr sitzt berauscht am Steuer. Es ereignet sich eine Verkehrskontrolle. Was tun?

Leider gibt es nicht viele Möglichkeiten.

Natürlich müsst ihr in kein Röhrchen pusten und auch keine Urinprobe abgeben. Um solche Dinge darf die Polizei euch nur höflich bitten, sie darf sie jedoch nicht anordnen und schon gar nicht mit Gewalt durchsetzen. Ohne dass ihr Anstalten macht wegzufahren oder aus irgendeinem sonstigen Grund eine besondere Dringlichkeit gegeben ist, darf die Polizei auch eine Blutprobe nicht selber anordnen und durchsetzen. Sie braucht eine richterliche Anordnung.

Doch kostet es die Polizei in der Regel nicht viel Mühe, eine Blutprobe richterlich anordnen zu lassen.

Was ihr also tun könnt, ist eure Mittel auszuschöpfen und für alles, was die Polizei von euch verlangt, eine richterliche Anordnung zu verlangen. Redet die Polizei von besonderer Dringlichkeit („Gefahr in Verzug“), dann betont ihr, dass ihr bereit seid, auf die Anordnung zu warten. Mit etwas Glück wird es der Polizei angesichts des vielleicht geringfügigen Anlasses der Kontrolle zu anstrengend und sie lässt euch weiterfahren. Doch es ist reine Glückssache.

 

Verfahrensrechtlicher Rettungsanker

Nun ist der Worst Case eingetreten und die Polizei hat Alkohol oder gar Drogen in eurem Blut entdeckt. Wenn ihr nicht gerade im Vollrausch seid, werdet ihr den Führerschein erstmal behalten dürfen, aber früher oder später kommt ein Schreiben von der Fahrerlaubnisbehörde, die euch bittet, den Führerschein vorbeizubringen.

Hält die Fahrerlaubnisbehörde euch zum Führen von Kraftfahrzeugen für ungeeignet, dann ist der Entzug der Fahrerlaubnis für sie eine sog. gebundene Entscheidung, d.h. sie muss euch die Fahrerlaubnis entziehen, selbst wenn sie es gar nicht möchte. Dass ihr jedoch ungeeignet seid, muss die Behörde erst feststellen – und hier gibt es einen Rettungsanker, der allerdings nur in seltenen Ausnahmefällen greift.

In der Regel darf die Behörde bei einer ausreichend großen Rauschmittelkonzentration im Blut eines Autofahrers zum Zeitpunkt einer Autofahrt ohne weitere Prüfung davon ausgehen, dass der Autofahrer zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Bleibt die Behörde in eurem Fall bei dieser Überzeugung, dann entzieht sie euch ohne weitere Prüfung die Fahrerlaubnis und schickt euch dann zur MPU. In dieser Reihenfolge.

Könnt ihr die Behörde jedoch davon überzeugen, dass der rauschhafte Vorfall nur eine Ausnahme in eurem Verkehrsalltag war und auch keine Wiederholungsgefahr besteht, dann kann die Behörde ausnahmsweise erst die MPU anordnen und erst bei Nichtbestehen die Fahrerlaubnis entziehen.

Was ihr also tun könnt, ist den Ausnahme- und Einzelfallcharakter eurer Situation der Behörde gegenüber möglichst nachvollziehbar zu beschreiben und zu beantragen, zur Beurteilung eurer Fahreignung ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzuordnen. Mit anderen Worten, die Behörde soll die Reihenfolge umdrehen: sie soll euch die Fahrerlaubnis erst einmal belassen, eine MPU anordnen und die Fahrerlaubnis nur dann entziehen, wenn ihr die MPU nicht besteht. Dadurch seid ihr die MPU zwar nicht los und ihr solltet sie auch bestehen, aber ihr dürft während der ganzen Zeit weiterhin Auto fahren. Die Paragraphenkette dazu lautet für Drogen: § 14 I 3 i.V.m. § 46 III FeV; und für Alkohol offenbar: § 13 Nr. 2a i.V.m. § 46 III FeV.

Ich muss dazu sagen, dass mir dieser Fall aus der eigenen Beratungspraxis nur in Bezug auf die Drogen bekannt ist. In Bezug auf den Alkohol könnten sich deshalb Abweichungen ergeben. Allerdings sind Drogen im Straßenverkehr gefährlicher als Alkohol, deshalb denke ich, dass die Praxis der Behörden bei Alkohol nicht strikter sein wird als bei Drogen.

Der Rettungsanker greift aber nur, wenn ihr die Behörde überzeugt.

 

Viel Glück und bis zum nächsten Mal!

Eure Julia

 

6 Gedanken zu “Drogen am Steuer: Gift für den Führerschein!

  1. Auch wenn es „Rettungsanker“ gibt – Drogen und Alkohol sind eigentlich ein No Go im Verkehr. Im Hinterkopf sollte immer sein, dass man in Situationen kommt, wo gerade diese Stoffe falsche Reaktionen erzeugen und man dann Folgen verarbeiten muss, die so vielleicht nicht eingetreten wären — eine Person ist zu Schaden gekommen und muss nun durch mich damit leben.
    Ich weiss, es ist emotional gedacht, aber es gibt auch das Leben außerhalb der Paragraphen 😉

    Gefällt 1 Person

    • Stimmt ja auch. Wenn Personen durch sowas zu Schaden kommen oder wenn der Rausch die Bagatellgrenze übersteigt, gibt’s aber auch keinen Rettungsanker mehr und der Führerschein ist auch sofort weg. Es geht eher um Fälle, die im unteren Bereich der Vorwerfbarkeit liegen, also Alkoholkonzentration unterhalb der Strafbarkeitsgrenze oder geringer THC Gehalt im Blut.
      Ich würde aber auch hier jedem raten, ganz nüchtern zu fahren.

      Gefällt 2 Personen

  2. Alkohol oder Drogen kann ich mir als Waffenbesitzer sowieso nicht leisten. Selbst wenn ich im unteren Bereich der Verwerfbarkeit wäre und den Führerschein behalten dürfte … meine Waffenbesitzkarten wäre ich mit Sicherheit los.

    Ist natürlich von den Behörden mit zweierlei Maß gemessen und hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun, sondern mit einer Grundannahme, die wiederum mit der Realität nichts zu tun hat.

    Gefällt 2 Personen

      • Jupp. Es gibt so ein paar Owi’s bei denen man seine waffenrechtlichen Erlaubnisse in Gefahr bringt. 2x parken in einer Feuerwehrzufahrt, einmal über die rote Ampel und geblitzt werden, usw. Ist meist Ermessenssache der Beamten, ob sie was weitermelden, aber man muß vorsichtig sein. Deshalb sind Waffenbesitzer ausgesprochen rechtstreu und gehen oft nicht mal bei Rot über die Ampel.

        Ganz schön nervig, daß man derart scharf aufpassen muß. Je nach Bundesland werden die persönlichen Daten halb- oder vierteljährlich durch das LKA durch sämtliche offiziellen und inoffiziellen Datenbanken gejagt.

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