Vorratsdatenspeicherung – Bloß keine Seelsorger belauschen?

Und noch ein Thema, an dem man nicht vorbeikommt: Die Vorratsdatenspeicherung. Lange Zeit gab es ein Hin und Her, nun ist sie „endlich“ da. Was genau bedeutet sie eigentlich?

 

Die Regelung

Ganz einfach. IP-Adressen und Telefon-Verbindungsdaten von Surfern und Anrufern werden bei den Telekommunikationsanbietern 10 Wochen lang ab Verwendung bzw. Entstehung aufbewahrt. Standortdaten bei mobilen Gesprächen werden 4 Wochen lang gespeichert. Bei E-Mails werden wohl nur die IP-Adressen erhoben, keine Standortdaten.

Genutzt werden dürfen die Vorratsdaten nur zur Verfolgung schwerer Straftaten wie Mord oder Bildung terroristischer Gruppen. Ob die Daten in einem bestimmten Fall genutzt werden können, entscheidet ein Richter (Richtervorbehalt).

 

Die Betroffenen

Betroffen ist nicht jeder gleichermaßen. Die Betroffenen teilen sich in 3 Gruppen.

Erste Gruppe: Das Gros der Bevölkerung. Diese Gruppe unterfällt ganz unbeschränkt der Vorratsdatenspeicherung.

Zweite Gruppe: Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Rechtsanwälte, Journalisten. Auch ihre Daten werden gespeichert – nur verwenden darf man sie nicht. Schon eine Auskunft darüber ist nicht möglich; sollte eine Behörde trotzdem in den Besitz dieser Daten gelangen, muss sie sie löschen.

Und jetzt haltet euch fest. Die dritte Gruppe: Personen, Behörden und Organisationen im sozialen oder kirchlichen Bereich, die telefonische Beratung in seelischen oder sozialen Notlagen anbieten. Geht einer von dieser Spezies ans Telefon oder an den Rechner, so löst sich die Vorratsdatenspeicherung in Luft auf. Daten der kirchlichen und sozialen Seelsorger dürfen nicht nur nicht verwendet – sie dürfen gar nicht erst gespeichert werden.

Ich seh’s schon kommen. Seelsorger schießen wie Pilze aus dem Boden und bieten Dienste zur diskreten Kommunikation von Untergrundvereinigungen an.

 

Die Straftäter

Und die Straftäter? Viele dürfte der Datenbestand der Telekommunikationsanbieter gar nicht interessieren. Bleibt eine Straftat länger als 10 Wochen im Verborgenen, so hat der Täter das neue digitale Instrumentarium der Strafverfolgungsbehörden nicht zu befürchten.

 

Allen noch ein schönes Rest-Wochenende!

Eure Julia

 

3 Gedanken zu “Vorratsdatenspeicherung – Bloß keine Seelsorger belauschen?

  1. Ahäm….wie war das noch mit Theorie und Praxis?! 😉 Nutze ich Fremdgeräte, weiß dieses, wer bzw. was ich bin oder gerate ich dann eben nur „zufällig“ ins „legale“ Radar? Muss ich mich erst als xyz outen, um nicht gespeichert und dann aus versehen bewertet (ausgewertet) zu werden. Oder bin ich eben nur prophylaktisch potentieller Gefährder 😉 Ich möchte schon allein den Geheimdienst sehen, der sich da nicht bedienen will. Regulatorien hin oder her.

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  2. Klarer Verstoß gegen die Verfassung. 99,999% der Bevölkerung werden vorbeugend in Sippenhaft genommen um die paar Wenigen zu „fassen“, die tatsächlich „schwere Straftaten“ (also kein Kleinkram) planen oder verübt haben.

    Und diejenigen, die ernsthaft was planen, die wissen sehr genau, wie man die VDS umgeht, bzw. austrickst. Erwischen wird man nur diejenigen, die entweder richtig blöd sind, oder diejenigen, die man – medienwirksam – in so einer Rolle haben will. Siehe Sauerland-Bomber …

    (Nein, ich bin kein Verschwörungstheoretiker, ich bin nur sehr gut informiert).

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