Shop Juggling – Gewährleistungsrechte beim Kauf

Weihnachtszeit ist Shopping-Zeit. Für den Fall, dass beim Schenken etwas daneben geht, sollte man seine kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte kennen. Hier sind sie…

 

Garantie oder Gewährleistung?

Was ist überhaupt der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung? Ganz einfach! Die Garantie gibt euch der Verkäufer. Und zwar völlig freiwillig. Er kann in dieser Garantie alles festlegen, was er will. Z.B. dass ein Produkt ohne Grund zurückgegeben werden kann – dann aber nur in der Originalverpackung. Mit dem Gesetzesrecht hat der Inhalt der Garantie nichts zu tun, der Verkäufer legt ihn selbst fest.

Die Gewährleistungsrechte dagegen habt ihr von Gesetzes wegen. Eine Garantie kann euch diese Rechte nicht nehmen. Sie kann sie nur erweitern.

Gewährleistungsrechte und Garantie stören sich gegenseitig nicht und können unproblematisch nebeneinander bestehen. Ist das der Fall, dann könnt ihr euch als Käufer aussuchen, welche Rosinen ihr herauspicken wollt.

 

Wann greifen die Gewährleistungsrechte?

Die Gewährleistungsrechte hat jeder Käufer. Damit ihr euch auf diese Rechte berufen könnt, müssen zwei Dinge vorliegen:

1) Die Sache muss einen Mangel haben. Das heißt, ihr Zustand muss irgendwie von dem abweichen, was vereinbart war. Das bedeutet nicht, dass die Sache kaputt sein muss. Auch wenn ihr einen roten Toaster bekommen habt anstatt eines blauen oder wenn die Bedienungsanleitung nicht in Ordnung oder das versprochene Bio-Produkt ein Gen-Produkt ist, ist die Sache mangelhaft, auch wenn sie ansonsten einwandfrei funktioniert.

2) Der Mangel muss vorliegen, wenn der Verkäufer euch die Sache übergibt. Zumindest muss mit der Sache schon zu diesem Zeitpunkt etwas nicht in Ordnung sein. Entsteht das Problem erst später, ohne dass die Ursache aus der Zeit bei der Übergabe stammt, dann liegt es nicht mehr im Verantwortungsbereich des Verkäufers. (Hier greifen allerdings sehr häufig Rechte aus der Garantie.)

 

Die einzelnen Gewährleistungsrechte

Eure gesetzlichen Gewährleistungsrechte sind:

1) Nacherfüllung

Ihr könnt eine neue Sache verlangen (Nachlieferung) oder verlangen, dass die Sache, die ihr habt, repariert wird. Wenn es sich z.B. um ein Einzelstück handelt, dann ist eine Reparatur vorzugswürdig. Bei Massenware solltet ihr auf der Nachlieferung bestehen.

Die Nacherfüllung hat Vorrang vor allen anderen Gewährleistungsrechten. Bevor ihr zu den anderen Rechten greift, müsst ihr dem Verkäufer die Chance geben, nachzuerfüllen. Eine zweite Chance quasi.

2) Minderung und Rücktritt

Erfüllt der Verkäufer nicht nach, könnt ihr den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Liegt euch besonders viel an eurer erworbenen Sache, dann mindert. Ansonsten erklärt den Rücktritt und verlangt euer Geld zurück.

3) Schadensersatz und Aufwendungsersatz

Ist durch die gekaufte Sache etwas beschädigt worden oder habt ihr für den Kauf Kosten aufgewendet, dann könnt ihr den Schaden bzw. die Aufwendungen ebenfalls ersetzt verlangen.

 

Nicht selber reparieren!

Auf keinen Fall solltet ihr die Sache selber reparieren und dann dem Verkäufer die Rechnung vorlegen! Nicht nur, dass er diese nicht bezahlen muss – das Gewährleistungsrecht sieht nämlich kein Recht auf eine solche Selbstvornahme vor. Ihr beraubt euch auch noch eurer vorhandenen Gewährleistungsrechte, weil ihr dem Verkäufer sein Recht auf die zweite Chance – die Nacherfüllung – nehmt.

 

Frohe Festtage und viel Spaß beim Shoppen und Beschenken!

Eure Julia

 

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