Good news, bad news – Datenschutzrechtliche Abmahnungen

Gute Nachricht, schlechte Nachricht: Das Zittern vor Abmahnungen nimmt kein Ende. Doch es gibt einen Lichtblick.

 

Die schlechte Nachricht – Mehr Abmahnungen

Datenschutzrechtliche Abmahnungen gibt es demnächst auch für Verbraucherverbände. Diese erhalten ein Verbandsklagerecht: sie dürfen bei Datenschutzverstößen selber klagen und abmahnen. Ein entsprechenes Gesetz wurde im Dezember beschlossen. Bald durchstöbern also Verbraucherverbände das Web nach Datenschutzverstößen und starten, sobald sie fündig werden, das bekannte Prozedere: erst Abmahnung, dann Unterlassungsklage.

 

Die gute Nachricht – Nicht jeder darf…

Nun hat sich sicher der eine oder andere Verein schon gefreut, sich die Hände gerieben und die Nummer seines Anwaltes angewählt, den er in absehbarer Zukunft gegen eine kleine Provision mit Aufträgen zu versorgen gedachte. Zu früh gefreut. Der Gesetzgeber, in prophetischer Voraussicht und salomonischer Weisheit, hat Vorkehrungen getroffen, um unseriöse Verbände aus dem Verbandsklagerecht auszuschließen. Um der Abmahnindustrie vorzubeugen.

Wie das funktionieren soll? Ganz einfach:

Ein Verband, der gerne ein Verbandsklagerecht haben möchte, muss sich beim Bundesjustizamt registrieren. Dieses nimmt ihn auf sein Radar und überprüft laufend, ob der Verband den Datenschutz im Sinn hat – oder das eigene Konto. Fällt ein Verein mit unseriösen Praktiken auf – wird er von der Liste der Verbandsklageberechtigten gestrichen.

Anhaltspunkt für unseriöse Abmahnpraktiken: Der Verein zieht sofort alle Register und mahnt bei der kleinsten Datensünde kostenpflichtig ab. Best Practice dagegen wäre, den Datensünder erst auf seinen Verstoß hinzuweisen, ohne ihm gleich Anwaltskosten zu berechnen, und erst bei hartnäckiger Resistenz rechtliche Schritte einzuleiten. So werden die Daten geschützt – aber auch arglose Kleinunternehmen.

Den nächsten Verband, der mich abmahnt, verpetze ich also beim Bundesjustizamt.

 

Safe Harbor

Auf das einstige Safe Harbor gestützte Datenübermittlungen in die USA dürfen noch nicht abgemahnt und gerichtlich verfolgt werden. Vom Safe Harbor Urteil des Europäischen Gerichtshofs betroffene Unternehmen dürfen also erst einmal durchatmen, sich vom Schreck erholen und sich bis zum Herbst 2016 datenschutzrechtlich neu aufstellen.

 

Datenschutz und Datensicherheit

Das Leben besteht nicht nur aus Jura. Wie sieht es aus mit der Sicherheit der Daten in technischer Hinsicht? Dazu hat mein guter Freund Alex ein Essay verfasst. Schaut hier:

Alexander Heit, Websites sicher betreiben, Teil 1 und Teil 2

Sehr lesenswert!

 

Mit diesen Infos – eine schöne Rest-Woche! Und einen guten Rutsch ins 2016!

Gruß

Eure Julia

 

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