Ein paar interessante Begebenheiten, die sich während meiner Winterpause ereignet haben…
Nachfolger von Safe Harbor
Der Ersatz für das verbannte Safe Harbor Abkommen ist gefunden. Im Ferbuar einigten sich die USA und die Europäische Kommission auf den EU-US Privacy Shield. Die Fortschritte gegenüber Safe Harbor: erweiterte Pflichten für datenverarbeitende Unternehmen, intensivere Kontrolle und vor allem – Beschränkung des Zugriffs der US-Behörden auf die Daten europäischer Bürger. Ich bin gespannt wie sich das gute Stück macht und ob sich jemand dran hält.
Social Plugins
Neue Probleme bekommen Website-Betreiber bei Social Plugins. Das Landgericht Düsseldorf hatte datenschutzlichtliche Bedenken beim Facebook Page Plugin. Der Plugin blendet den Facebook Like Button und die Profilbilder der Facebook-Fans auf der Website ein. Er hat es in sich: schon beim Besuch der Website streckt er seine Tentakel aus und saugt Daten aus den beim Nutzer gesetzen Cookies. Klickt der Nutzer dann auch noch auf die Tretmine, werden weitere Daten, z.B. die IP-Adresse, an Facebook gesendet.
Das Landgericht hat nichts gegen die Verwendung des Plugins als solche. Aber der Nutzer soll rechtzeitig über die Datenverwendung aufgeklärt werden. Das bedeutet beim Page Plugin – schon vor Besuch der Website, denn dort geht es direkt los mit der Datenverarbeitung. Ohne Information des Nutzers ist die Verwendung des Plugins unzulässig.
Das Problem besteht nicht nur beim Facebook Page Plugin, sondern im Grunde bei allen Social Plugins mit Verbindung zu Facebook und auch bei vielen weiteren.
Ein möglicher Ausweg: die 2-Klick-Lösung. Die Website enthält dabei nur Grafiken des Social Buttons, nicht aber den Button selbst. Erst wenn der Nutzer die Grafik anklickt und daraufhin eine Datenschutz-Info angezeigt bekommt, erscheint der tatsächliche Button und der Nutzer kann Fan der Seite werden.
Öffentliches WLAN
Eine gute Nachricht gibt es für Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof ist der Ansicht, dass Personen, die der Öffentlichkeit ein kostenloses WLAN zur Verfügung stellen, nicht für Rechtsverletzungen haften, die Nutzer über dieses WLAN begehen. Der Europäische Gerichtshof schließt sich in der Regel der Meinung des Generalanwalts an.
Der deutsche Gesetzgeber berät denn auch fleißig über eine Anpassung des TMG, für mehr Free WiFi in Deutschland.
Gruß
Eure Julia
Willkommen zurück im Frühling 😉
PS: den Gefällt-mir-Button kann ich irgendwie gerade mal wieder nicht auslösen
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