Heute mal wieder etwas internetrechtliches: Die Impressumspflicht im Social Web.
Impressumspflicht
Zur Impressumspflicht an sich hatte ich ja schonmal einen Beitrag. Der ist allerdings schon etwas älter und müsste um ein paar Informationen ergänzt werden. Deshalb hier nochmal ein kleiner Exkurs zur allgemeinen Impressumspflicht:
Wer eine Website betreibt, gehört einer der 4 Gruppen von Web-Teilnehmern an:
- Website-Betreiber zu persönlichen oder familiären Zwecken
- Betreiber nicht-gewerblicher Websites zu Zwecken, die nicht nur persönlich oder familiär sind
- Betreiber von Websites mit journalistisch-redaktionellen Inhalten
- Betreiber geschäftsmäßiger und gewerblicher Websites
Nun im Sturzflug:
Wer eine Website zu persönlichen oder familiären Zwecken betreibt, braucht kein Impressum. Darunter fallen Personen, die eine rein private Website betreiben, ohne Anspruch auf breite Öffentlichkeit, für sich und seine Freunde quasi. Ohne Abschottung von der Öffentlichkeit, aber eben ohne sie bewusst anzusprechen. So als würde sich die Person im Netz genauso privat bewegen wie im gesellschaftlichen Offline-Leben.
Stellt eine Website Ansprüche auf Bekanntheit und richtet sich bewusst an die breite Öffentlichkeit, hat aber keinen geschäftlichen Bezug, dann benötigt sie ein „abgeschlacktes“ Impressum, wo nur Name und Anschrift drin stehen. Bei Firmen auch Name und Anschrift des Vertretungsberechtigten. Wir haben es hier also mit Websites zu tun, die auch von Firmen betrieben werden könnten. Von impressumsfreien privaten Websites sind sie schon ein wenig entfernt.
Geht eine Website in die gewerbliche Richtung, ist sie darauf ausgelegt, Einnahmen zu generieren, wird auf ihr Werbung geschaltet, so benötigt sie ein ganz normales, umfassendes Impressum. Was da genau rein gehört, steht in meinem alten Beitrag zur Impressumspflicht.
Enthält die Website journalistisch-redaktionelle Inhalte, ist sie also ein wenig wie eine Zeitschrift aufgebaut und veröffentlicht regelmäßig Artikel, die zur Meinungsbildung in der Öffentlichkeit beitragen, dann muss sie auch die Person benennen, die für diese speziellen Inhalte zuständig ist. Gerne als „V.i.S.d.P.“ („Verantwortlich im Sinne des Presserechts“) bezeichnen.
Impressum im Social Web
Mit Profilen in den sozialen Netzwerken ist es genauso wie mit den Websites: Es gibt die 4 Gruppen und je nach dem, welcher man angehört, braucht man ein Impressum, ein abgeschlacktes Impressum oder gar keins.
Private Profile z.B. in Facebook brauchen keins, ihr seid privat unterwegs. Selbst wenn ihr aus eurem Berufsleben erzählt, gewerbliche Blog-Beiträge teilt oder einlädt, die von euch verwaltete Firmen-Fanpage zu liken, ist es immer noch privat: mit seinen Freunden darf man sich ja auch über seine Arbeit unterhalten.
Seid ihr hauptsächlich beruflich in Facebook unterwegs, dann braucht ihr ein Impressum. Eine Firmen-Fanpage braucht sowieso eins.
In beruflichen Netzwerken wie Xing braucht ihr ein Impressum spätestens, wenn ihr dort ernsthaft geschäftlich netzwerkt, erst recht, wenn ihr euer Unternehmen promotet.
Wohin mit dem Social Web Impressum?
Hat das Social Network eine extra Funktion für das Impressum, dann sollte man sie auch nutzen. Ändert das Network aber das Layout, kann auch das Impressum verschwinden oder an eine schwer erkennbare Stelle rutschen. Das wäre nicht gut, denn das Impressum sollte schnell und leicht zu finden und mit höchstens 2 Klicks erreichbar sein, z.B. „Webseite – KLICK – Startseite – KLICK – Impressum“. Das gibt einen größeren Freiraum als üblicherweise genutzt wird: In der Regel wird das Impressum so platziert, dass es von jeder Webseite einer Web-Präsenz unmittelbar, also mit einem einzigen Klick erreicht werden kann.
Zur plattformübergreifenden Gestaltung des Impressums gibt es eine wunderbare Lösung: ein zentrales Impressum. Das bedeutet, ihr platziert euer Impressum an einer einzigen Stelle, z.B. auf eurer Website. Und verlinkt es dann auf euren Social Media Präsenzen. Auf Facebook, Xing & Co. landet dann also nur der Link. Interessenten informieren sich zentral auf eurer Website, wenn sie Informationen zum Verantwortlichen benötigen.
Schönes Wochenende!
Eure Julia
PS: Herzlichen Dank an Christopher Fischbach aus Facebook für den Hinweis mit § 55 I RStV!