Womit beginnen die Schwierigkeiten? Strafanzeige vs. Strafantrag

Moin.

Es wird Zeit für einen neuen Beitrag. Da ich den Such-Statistiken entnehme, dass mein Blog sehr gerne von Strafrecht-Fans gelesen wird, sollte ich wohl mal wieder etwas strafrechtliches erzählen. Also die große Frage: Womit beginnen die Schwierigkeiten? Häufig mit einer Strafanzeige oder einem Strafantrag. Aber was ist eigentlich der Unterschied?

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Los geht’s! Böse Briefe

Ihr kennt’s – es war irgendwas, z.B. ein reklamierter Artikel oder ein gekündigtes Abo oder eine Kostenfalle im Internet. Ihr denkt, es ist alles geklärt, aber da kommt ein Brief vom Anwalt oder vom Inkasso, mit einer Rechnung einschließlich Anwaltskosten. Ihr lest, staunt und schreibt zurück: Aber es war doch so und so… Und es beginnt ein endloses Hin- und Her-Geschreibe, in dem der Gegner eure Einwände einfach ignoriert.

Die absolute Regel Nummer Eins des Law Juggling: Diskutiert nicht mit Anwälten! Ein völlig sinnloses Unterfangen! In den seltensten Fällen wird der Anwalt etwas auf fremde Argumente geben. Schon gar nicht einer vom Inkasso. Ihr solltet anders vorgehen.

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