Das Bestellerprinzip bei der Maklerprovision ist nun in Kraft! Der Mieter bezahlt den Makler ab jetzt nur, wenn er ihn auch selbst beauftragt hat. Vereinbarungen, durch die ein Wohnungssuchender verpflichtet wird, den Makler anstelle des Vermieters zu bezahlen, sind unwirksam. Hält sich ein Makler nicht an das Bestellerprinzip, riskiert er ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.